Hausordnung und Spielregeln
RappelKiste
Wetzbach 1
64673 Zwingenberg
Damit alle Kinder sicher spielen und alle Gäste eine schöne Zeit bei uns verbringen können, bitten wir um Beachtung der folgenden Regeln.
1. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während des gesamten Aufenthalts bei den Eltern bzw. den von ihnen bestimmten volljährigen Aufsichtspersonen.
Dies gilt für alle Bereiche der RappelKiste, insbesondere für:
den allgemeinen Spielbereich,
das Bällebad,
die Rutsche,
die Treppe bzw. den Aufgang,
den Kletterbereich,
sonstige Spielgeräte und Bewegungsbereiche.
RappelKiste bietet keine Kinderbetreuung und übernimmt keine persönliche Beaufsichtigung der teilnehmenden Kinder.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen müssen darauf achten, dass die Kinder die Spielgeräte entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck benutzen und die Sicherheitsregeln einhalten.
2. Altersempfehlung
Die Spielbereiche der RappelKiste werden grundsätzlich für Kinder ab 3 Jahren empfohlen.
Kinder unter 3 Jahren dürfen geeignete Bereiche nur unter unmittelbarer und besonders sorgfältiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson benutzen.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen müssen selbst beurteilen, ob ein Spielgerät unter Berücksichtigung von Alter, Größe, Entwicklungsstand und Fähigkeiten für das jeweilige Kind geeignet ist.
3. Schuhe und Socken
Kinder dürfen den Spielbereich ausschließlich mit rutschfesten Socken benutzen.
Das Spielen mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
Erwachsene können:
die Schuhe ausziehen und Socken tragen oder
die am Eingang bereitgestellten Schuhüberzieher über ihre Straßenschuhe ziehen.
Die bereitgestellten Schuhüberzieher sind während des gesamten Aufenthalts in den dafür vorgesehenen Bereichen zu verwenden.
4. Essen und Getränke
Essen und Getränke sind ausschließlich im dafür vorgesehenen Ess- und Aufenthaltsbereich erlaubt.
Im gesamten Spielbereich sind Essen und Getränke strengstens untersagt.
Dies gilt insbesondere für:
das Bällebad,
die Rutsche,
den Kletterbereich,
Bereiche mit weichen Boden- oder Schutzbelägen,
sonstige Spielflächen.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind dafür verantwortlich, dass Kinder diese Regel einhalten.
5. Bällebad
Im Bällebad ist auf andere Kinder Rücksicht zu nehmen.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
andere Kinder zu schubsen,
andere Kinder absichtlich unter die Bälle zu drücken,
gefährliches Toben,
das Werfen von Gegenständen,
das Mitnehmen von Essen oder Getränken in das Bällebad.
Die Bälle und sonstige Ausstattung des Bällebads dürfen nicht aus dem vorgesehenen Spielbereich entfernt oder mitgenommen werden.
6. Rutsche und Treppe
Die Rutsche darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden.
Kinder müssen sitzend und in Rutschrichtung rutschen.
Folgendes ist ausdrücklich verboten:
von der Rutsche in das Bällebad zu springen,
von der Treppe oder einzelnen Treppenstufen in das Bällebad zu springen,
andere Kinder auf der Rutsche oder der Treppe zu schubsen,
gefährliches Drängeln auf der Treppe oder am Einstieg der Rutsche.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen haben darauf zu achten, dass der Auf- und Abgang sicher benutzt wird.
7. Kletterbereich
Die Kletterwand darf nur entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck benutzt werden.
Besonders wichtig:
Während sich ein Kind an der Kletterwand befindet, muss der Bereich unmittelbar unterhalb des kletternden Kindes frei bleiben.
Andere Kinder dürfen sich dort nicht:
hinstellen,
hinsetzen,
hinlegen oder
spielen.
Kinder dürfen nicht absichtlich von der Kletterwand in andere Kinder hineinspringen.
Die Eltern bzw. Aufsichtspersonen müssen darauf achten, dass der Kletterbereich sicher benutzt wird und keine anderen Kinder durch die Nutzung gefährdet werden.
8. Rücksichtnahme und sicheres Spielen
Kinder dürfen andere Kinder nicht absichtlich schubsen, schlagen oder auf sonstige Weise gefährden.
Spielgeräte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck benutzt werden.
Gefährliches Verhalten, durch das andere Kinder oder Gäste verletzt werden könnten, ist nicht gestattet.
Die Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind dafür verantwortlich, bei gefährlichem Verhalten ihrer Kinder einzugreifen.
9. Umgang mit Spielzeug und Einrichtung
Spielzeug, Spielgeräte, Möbel und sonstige Einrichtungen der RappelKiste sind sorgfältig zu behandeln.
Es ist nicht gestattet:
Spielzeug oder Inventar absichtlich zu beschädigen,
Gegenstände oder Spielzeug mitzunehmen,
Möbel, Vorhänge, Wände oder sonstige Einrichtung zu beschädigen,
Gegenstände zweckwidrig zu verwenden.
Festgestellte oder verursachte Schäden sind RappelKiste unverzüglich mitzuteilen.
10. Dekoration
Mitgebrachte Dekoration darf nur so angebracht werden, dass:
Wände nicht beschädigt werden,
Möbel nicht beschädigt werden,
Vorhänge und sonstige Einrichtung nicht beschädigt werden,
Spielgeräte und Sicherheitsbereiche nicht beeinträchtigt werden.
Sämtliche mitgebrachten Dekorationen müssen vor Ende der gebuchten Zeit vollständig entfernt werden.
11. Buchungszeit
Eine Buchung umfasst genau vier Stunden.
Diese vier Stunden beinhalten die gesamte Nutzung der Räume, insbesondere:
Ankommen,
Vorbereiten,
Dekorieren,
Feiern,
Aufräumen und
Verlassen der Räumlichkeiten.
Es gibt keine zusätzliche kostenlose Zeit zum Dekorieren oder Aufräumen vor oder nach der Buchung.
Die Räumlichkeiten müssen spätestens zum Ende des gebuchten Zeitraums vollständig verlassen sein.
Dies ist besonders wichtig, da zwischen den Buchungen Zeit für Kontrolle, Reinigung und Vorbereitung der RappelKiste für die nächste Veranstaltung benötigt wird.
12. Aufräumen
Das Aufräumen muss innerhalb der gebuchten vier Stunden erfolgen.
Vor dem Verlassen der RappelKiste müssen insbesondere:
persönliche Gegenstände mitgenommen werden,
mitgebrachte Dekorationen entfernt werden,
mitgebrachte Gegenstände vollständig mitgenommen werden,
benutzte Bereiche ordentlich hinterlassen werden.
Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit vor Ende Ihrer Buchung ein.
13. Schäden und Kaution
Für jede Buchung wird eine Kaution von 50,00 € hinterlegt.
Wurden keine Schäden verursacht und fehlt kein Inventar, wird die Kaution vollständig zurückerstattet.
Bei einem Schaden wird nicht automatisch die gesamte Kaution einbehalten.
Es werden nur die tatsächlich erforderlichen und rechtlich ersatzfähigen Kosten berücksichtigt.
Beispiele:
Wird ein Glas beschädigt, wird nur der erforderliche Ersatz des Glases berücksichtigt.
Wird ein Spielzeug beschädigt, können die erforderlichen Reparatur- bzw. Ersatzkosten berücksichtigt werden.
Wird ein Gegenstand mitgenommen oder fehlt nach der Veranstaltung, können die erforderlichen Ersatzkosten berücksichtigt werden.
Wird ein Boden- oder Schutzbelag entgegen den Regeln durch Essen oder Getränke verschmutzt, können die tatsächlich erforderlichen besonderen Reinigungs- bzw. gegebenenfalls notwendigen Ersatzkosten berücksichtigt werden.
Der verbleibende Betrag der Kaution wird zurückerstattet.
Normale Gebrauchsspuren und übliche Verschmutzungen, die im Rahmen der normalen Reinigung entfernt werden können, gelten nicht als Schaden.
14. Sicherheitsanweisungen
Hinweise und Sicherheitsanweisungen von RappelKiste sind zu beachten.
Bei gefährlichem Verhalten oder erheblichen bzw. wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die weitere Nutzung eines Spielbereichs untersagt werden.
Bei einem erheblichen Sicherheitsrisiko kann RappelKiste verlangen, dass das gefährliche Verhalten unverzüglich beendet wird.
15. Rauchen
Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Vapes und vergleichbaren Produkten ist in den Räumlichkeiten der RappelKiste nicht gestattet.
16. Alkohol
Alkoholische Getränke sind in den Räumlichkeiten der RappelKiste nicht gestattet.
Das Mitbringen, Ausschenken und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist während der gesamten Veranstaltung untersagt.
Das Alkoholverbot gilt für alle Gäste und für sämtliche Bereiche der RappelKiste.
17. Persönliche Gegenstände
Bitte achten Sie selbst auf persönliche Gegenstände, Kleidung und mitgebrachte Sachen.
Beim Verlassen der RappelKiste sind sämtliche persönlichen Gegenstände mitzunehmen.
18. Anerkennung der Hausordnung
Mit der Buchung verpflichtet sich die buchende Person, diese Hausordnung einzuhalten und die eingeladenen Gäste über die geltenden Regeln zu informieren.
Die buchende Person hat darauf hinzuwirken, dass die Regeln während der gesamten Veranstaltung von den Gästen und den verantwortlichen Aufsichtspersonen eingehalten werden.
Die Hausordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen der RappelKiste.