Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen
RappelKiste
Alena Melnik
Wetzbach 1
64673 Zwingenberg
E-Mail: info@rappelkiste-zwingenberg.de
Telefon: 0152 56980389
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung der Räumlichkeiten der RappelKiste, insbesondere für private Feiern und Kindergeburtstage.
Vertragspartnerin ist:
Alena Melnik – RappelKiste
Wetzbach 1
64673 Zwingenberg
Eine Buchung kann nur durch eine volljährige Person vorgenommen werden.
Die jeweils gültige Hausordnung der RappelKiste ist Bestandteil des Nutzungsverhältnisses. Sie wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht.
Individuelle Vereinbarungen zwischen RappelKiste und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
Gegenstand der Buchung ist die zeitlich begrenzte Nutzung der Räumlichkeiten der RappelKiste für eine private Veranstaltung, insbesondere einen Kindergeburtstag.
RappelKiste stellt die gebuchten Räumlichkeiten sowie die darin vorhandenen Spielbereiche, Spielgeräte, Möbel und sonstige zur Nutzung bestimmte Ausstattung für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Eine Betreuung, Beaufsichtigung oder Kinderbetreuung durch RappelKiste ist nicht Bestandteil der gebuchten Leistung.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung erfolgt online über die Website der RappelKiste.
Der Kunde wählt einen verfügbaren Termin aus und gibt die für die Buchung erforderlichen Angaben an.
Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungsschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
Der Vertrag kommt mit der elektronischen Buchungsbestätigung durch RappelKiste zustande.
Die Buchung ist für den in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin und Zeitraum verbindlich.
§ 4 Preise und Zahlung
Für einen Buchungszeitraum von vier Stunden gelten folgende Preise:
Montag bis Donnerstag: 180,00 €
Freitag bis Sonntag: 200,00 €
Zusätzlich wird für jede Buchung eine Kaution in Höhe von 50,00 € erhoben.
Der im Buchungsvorgang ausgewiesene Buchungspreis sowie die Kaution sind im Rahmen der Online-Buchung zur Zahlung fällig.
Die Zahlung wird über den im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden während des Buchungsvorgangs angezeigt.
Die von RappelKiste gegenüber einem Zahlungsdienstleister zu zahlenden Gebühren oder Provisionen werden dem Kunden nicht zusätzlich berechnet, sofern im Buchungsprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
§ 5 Nutzungsdauer
Jede Buchung umfasst genau vier Stunden.
Die vier Stunden umfassen den gesamten Aufenthalt und die gesamte Nutzung der Räumlichkeiten.
Innerhalb des gebuchten Zeitraums müssen insbesondere erfolgen:
das Eintreffen der Gäste,
die Vorbereitung der Feier,
das Dekorieren,
die eigentliche Feier,
das Aufräumen,
das Entfernen sämtlicher mitgebrachter Gegenstände,
das Entfernen sämtlicher mitgebrachter Dekorationen sowie
das vollständige Verlassen der Räumlichkeiten durch alle Gäste.
Eine zusätzliche Vorbereitungs-, Dekorations- oder Aufräumzeit außerhalb des gebuchten Zeitraums ist nicht Bestandteil der Buchung.
Ein früherer Zutritt zu den Räumlichkeiten besteht nur, wenn dies vorher ausdrücklich mit RappelKiste vereinbart wurde.
Die Räumlichkeiten müssen spätestens mit Ablauf der gebuchten vier Stunden vollständig verlassen sein.
Dies ist insbesondere erforderlich, da RappelKiste die Zeit zwischen zwei Buchungen für Kontrolle, Reinigung und Vorbereitung für nachfolgende Veranstaltungen benötigt.
Ein Anspruch auf Verlängerung des gebuchten Zeitraums besteht nicht.
Ist unmittelbar anschließend ein weiterer Termin gebucht, muss der gebuchte Zeitraum zwingend eingehalten werden.
Bei einer Überschreitung der gebuchten Nutzungszeit ist RappelKiste berechtigt, die unverzügliche Beendigung der Veranstaltung und das Verlassen der Räumlichkeiten zu verlangen.
Entstehen RappelKiste durch eine vom Kunden zu vertretende Überschreitung des gebuchten Zeitraums nachweisbare zusätzliche Kosten oder Schäden, können diese nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
Für die Buchung eines bestimmten Termins gelten folgende freiwillig eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten:
bis einschließlich 30 Tage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung
15 bis 29 Tage vor dem Termin: 30 % des Buchungspreises
8 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des Buchungspreises
weniger als 8 Tage vor dem Termin: 80 % des Buchungspreises
bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 90 % des Buchungspreises
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei RappelKiste.
Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Eine E-Mail an info@rappelkiste-zwingenberg.de ist ausreichend.
Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der jeweils anfallenden Stornierungskosten zurückerstattet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass RappelKiste durch die Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der stornierte Termin anderweitig vergeben werden, werden dadurch vermiedene Schäden sowie ersparte Aufwendungen entsprechend berücksichtigt.
Die Kaution von 50,00 € wird bei einer Stornierung vollständig zurückerstattet, da sie ausschließlich der Absicherung möglicher Schäden während der tatsächlichen Nutzung der Räumlichkeiten dient.
§ 7 Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts bei termingebundenen Buchungen
Bei der Buchung der RappelKiste handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung ein bestimmter Termin bzw. Zeitraum vereinbart wird.
Für solche Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Buchung wird daher mit Vertragsschluss verbindlich.
Die freiwillig von RappelKiste angebotenen Stornierungsmöglichkeiten gemäß § 6 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Kaution
Für jede Buchung wird zusätzlich zum Buchungspreis eine Kaution in Höhe von 50,00 € erhoben.
Die Kaution dient ausschließlich der Absicherung von berechtigten Ansprüchen wegen Schäden, fehlenden Inventars oder außergewöhnlicher Verschmutzungen, die während der gebuchten Nutzung entstehen und dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen sind.
Die Kaution stellt keine pauschale Schadensgebühr dar.
Nach Ende der Veranstaltung werden die Räumlichkeiten und das Inventar kontrolliert.
Sind keine entsprechenden Schäden, Verluste oder außergewöhnlichen Verschmutzungen entstanden, wird die Kaution vollständig in Höhe von 50,00 € zurückerstattet.
§ 9 Schäden, fehlendes Inventar und außergewöhnliche Reinigung
Werden Schäden festgestellt, wird von der Kaution ausschließlich der Betrag einbehalten, der zur Beseitigung des jeweiligen Schadens tatsächlich erforderlich und rechtlich ersatzfähig ist.
Dies gilt insbesondere für:
zerbrochenes oder beschädigtes Geschirr,
beschädigte Spielsachen,
fehlende Spielsachen oder sonstiges fehlendes Inventar,
beschädigte Möbel,
beschädigte Vorhänge,
beschädigte Wände,
beschädigte Spielgeräte oder sonstige Einrichtungsgegenstände,
beschädigte Boden- oder Schutzbeläge sowie
außergewöhnliche Verschmutzungen, deren Beseitigung über eine gewöhnliche Reinigung hinausgeht.
Beispielsweise wird bei einem zerbrochenen Glas nicht automatisch die gesamte Kaution einbehalten. Es wird lediglich der erforderliche Ersatzbetrag für das beschädigte Glas berücksichtigt; der verbleibende Teil der Kaution wird zurückerstattet.
Entsteht durch eine unzulässige Verunreinigung eines Boden- oder Spielbereichs ein besonderer Reinigungsbedarf, können die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten berücksichtigt werden.
Ist eine Reinigung nicht ausreichend und muss ein beschädigter Bestandteil ersetzt werden, können die rechtlich ersatzfähigen Kosten der Wiederherstellung bzw. des erforderlichen Ersatzes berücksichtigt werden.
Der Kunde wird über einen Einbehalt und dessen Grund informiert.
Normale Gebrauchsspuren und Verschmutzungen, die bei einer vertragsgemäßen Nutzung entstehen und im Rahmen der üblichen Reinigung beseitigt werden können, werden nicht von der Kaution abgezogen.
Übersteigt ein vom Kunden zu vertretender Schaden die Kaution von 50,00 €, bleibt die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.
§ 10 Aufsichtspflicht, Altersempfehlung und Nutzung durch Kinder
Die Nutzung der Spielbereiche der RappelKiste wird grundsätzlich für Kinder ab einem Alter von 3 Jahren empfohlen.
Die Altersempfehlung stellt keine Übernahme einer individuellen Beaufsichtigung oder eine Garantie dafür dar, dass jedes Spielgerät für jedes Kind gleichen Alters gleichermaßen geeignet ist.
Eltern und Aufsichtspersonen haben selbst zu beurteilen, ob ein Spielgerät oder Spielbereich unter Berücksichtigung von Alter, Größe, Entwicklungsstand und Fähigkeiten des jeweiligen Kindes geeignet ist.
Soweit für einzelne Spielgeräte besondere Alters-, Größen- oder Nutzungshinweise bestehen, sind diese vorrangig zu beachten.
Kinder unter 3 Jahren dürfen Spielbereiche nur benutzen, soweit diese für sie geeignet sind, und müssen dabei unmittelbar und besonders sorgfältig durch eine volljährige Aufsichtsperson beaufsichtigt werden.
Die Aufsichtspflicht für sämtliche an der Veranstaltung teilnehmenden Kinder liegt während des gesamten Aufenthalts bei den Eltern bzw. den von ihnen bestimmten volljährigen Aufsichtspersonen.
Dies gilt für sämtliche Bereiche der RappelKiste, insbesondere für:
den allgemeinen Spielbereich,
das Bällebad,
Spielgeräte,
Bewegungs- und Kletterbereiche sowie
sämtliche weiteren für Kinder zugänglichen Bereiche.
RappelKiste übernimmt keine Kinderbetreuung und keine persönliche Beaufsichtigung der teilnehmenden Kinder.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind verpflichtet, die Kinder entsprechend ihrem Alter, ihrer Entwicklung und ihren Fähigkeiten angemessen zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Spielbereiche und Spielgeräte bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der Hausordnung und der Sicherheitsregeln benutzt werden.
Insbesondere sind Eltern und Aufsichtspersonen dafür verantwortlich, darauf zu achten, dass Kinder:
die vorgeschriebenen rutschfesten Socken tragen,
Spielgeräte entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck benutzen,
andere Kinder nicht durch gefährliches Verhalten gefährden und
die für einzelne Bereiche geltenden Sicherheitsregeln einhalten.
RappelKiste übernimmt keine Verantwortung für eine Beaufsichtigung, die nach diesen AGB den Eltern bzw. den von ihnen bestimmten Aufsichtspersonen obliegt.
Die gesetzliche Verantwortung von RappelKiste für einen verkehrssicheren Zustand der Räumlichkeiten und Einrichtungen bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Hausordnung und Verhalten in den Räumlichkeiten
Die Hausordnung der RappelKiste ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen.
Der buchende Kunde ist dafür verantwortlich, die teilnehmenden Gäste über die geltenden Regeln zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Schuhe
Die Innenräume der RappelKiste dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten bzw. genutzt werden.
Kinder müssen rutschfeste Socken tragen.
Erwachsene können ihre Schuhe ausziehen und Socken tragen oder die am Eingang bereitgestellten Schuhüberzieher über den Schuhen verwenden.
Essen und Getränke
Essen und Getränke sind ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
Im gesamten Spielbereich sind Essen und Getränke untersagt.
Dies gilt insbesondere für Bereiche mit weichen Bodenbelägen, Spielgeräten und das Bällebad.
Die Regel dient sowohl der Sicherheit der Kinder als auch dem Schutz und der Hygiene der Spielbereiche.
§ 12 Aufräumen und Rückgabe der Räumlichkeiten
Das Aufräumen muss innerhalb des gebuchten vierstündigen Zeitraums erfolgen.
Der Kunde hat insbesondere:
sämtliche selbst mitgebrachten Gegenstände mitzunehmen,
sämtliche selbst angebrachten oder mitgebrachten Dekorationen zu entfernen,
persönliche Gegenstände der Gäste mitzunehmen und
die Räume in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichend Zeit für das Aufräumen vor Ende des gebuchten Zeitraums einzuplanen.
Das Aufräumen darf nicht erst nach Ablauf der vier Stunden erfolgen.
Die anschließende Kontrolle und erforderliche allgemeine Reinigung der Räumlichkeiten durch RappelKiste begründet kein Recht des Kunden oder seiner Gäste, nach Ende des gebuchten Zeitraums in den Räumlichkeiten zu verbleiben.
§ 13 Verstöße gegen Hausordnung und Sicherheitsregeln
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder Sicherheitsregeln kann RappelKiste verlangen, dass das beanstandete Verhalten unverzüglich beendet wird.
Bei erheblichen Verstößen, insbesondere wenn hierdurch Personen, die Einrichtung oder die Sicherheit des Betriebs gefährdet werden, kann RappelKiste im erforderlichen Umfang Personen von der weiteren Nutzung ausschließen oder die Veranstaltung beenden.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Absage durch RappelKiste
Kann eine gebuchte Veranstaltung aufgrund eines von RappelKiste zu vertretenden oder eines unvorhersehbaren Umstands nicht stattfinden, wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.
Findet die Veranstaltung nicht statt, werden der bereits gezahlte Buchungspreis und die Kaution zurückerstattet.
Soweit möglich, kann dem Kunden alternativ ein Ersatztermin angeboten werden. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzunehmen.
Weitergehende Rechte und Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Haftung und spieltypische Risiken
RappelKiste ist für den verkehrssicheren Zustand der von ihren bereitgestellten Räumlichkeiten, Spielbereiche und Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
RappelKiste haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
RappelKiste haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet RappelKiste bei sonstigen Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Nutzung von Spiel- und Bewegungsbereichen ist naturgemäß mit üblichen, erkennbaren und altersentsprechenden Bewegungs- und Spielrisiken verbunden.
Soweit ein Schaden ausschließlich darauf beruht, dass
Kinder miteinander spielen, laufen, springen oder sich gegenseitig stoßen,
ein Kind entgegen der Hausordnung oder den Sicherheitsregeln handelt,
ein Spielgerät unsachgemäß oder entgegen seinem vorgesehenen Zweck benutzt wird,
vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Tragen rutschfester Socken, nicht eingehalten werden oder
die nach § 10 erforderliche Beaufsichtigung durch Eltern bzw. Aufsichtspersonen nicht erfolgt,
haftet RappelKiste hierfür nicht, sofern keine eigene Pflichtverletzung von RappelKiste für den Schaden mitursächlich war.
Eine eigene gesetzliche Pflicht von RappelKiste zur ordnungsgemäßen und sicheren Bereitstellung, Kontrolle und Instandhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtungen wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 16 Verantwortlichkeit des Kunden, der Aufsichtspersonen und der Gäste
Der buchende Kunde ist Ansprechpartner für RappelKiste und verpflichtet sich, die vereinbarten Nutzungsbedingungen und die Hausordnung einzuhalten.
Er ist außerdem verpflichtet, die von ihm eingeladenen Gäste über die geltenden Nutzungs- und Sicherheitsregeln zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Eltern und sonstige Aufsichtspersonen tragen die ihnen gesetzlich obliegende bzw. übernommene Verantwortung für die Beaufsichtigung der Kinder.
Für Schäden, die ein Kind, ein Kunde oder ein anderer Gast verursacht, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Insbesondere haften Eltern nicht allein aufgrund ihrer Elternstellung automatisch für jeden von ihrem Kind verursachten Schaden. Eine Haftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht richtet sich insbesondere nach § 832 BGB.
Die Verantwortlichkeit eines minderjährigen Kindes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 828 BGB.
§ 17 Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Dekorationen oder sonstige von Gästen mitgebrachte Sachen übernimmt RappelKiste keine Verwahrungspflicht.
Für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände haftet RappelKiste nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in § 15 dieser AGB.
Nach Veranstaltungsende sind sämtliche mitgebrachten Gegenstände aus den Räumlichkeiten zu entfernen.
§ 18 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Online-Buchung, Zahlungsabwicklung, Kontaktaufnahme und Nutzung der Website ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der RappelKiste.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften entzogen wird.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz von RappelKiste in Zwingenberg. Das sachlich und örtlich zuständige Gericht bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Zwingenberg ist im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit das Amtsgericht Bensheim örtlich zuständig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.